Kunst- und Kulturbericht der Stadt Graz 2021




Der Kunst- und Kulturbericht der Stadt Graz stellt die Ausgaben für die Bereiche Kunst, Kultur und Wissenschaftsförderung dar.

Alle städtischen Ausgaben für Kultur
Der Kunst- und Kulturbericht ist ein Finanzbericht der Stadt und stellt damit alle Ausgaben der Stadt für Kunst und Kultur dar. Diese Ausgaben umfassen nicht nur jene Finanzmittel, die direkt an Kulturinstitutionen fließen, sondern auch Sachförderungen wie Betriebskosten, Personalkosten oder Darlehen, die von der Stadt Graz finanziert werden.

Weiters werden in diesem Bericht die Brutto-Ausgaben dargestellt. Die Einnahmen der Stadt – die überwiegend dazu dienen, die Ausgaben der Stadt zu finanzieren – werden nicht berücksichtigt. Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der Gemeinderat der Stadt Graz die Veröffentlichung personenbezogener Daten eingeschränkt: Förderungen bis 5.000 Euro sind gemäß § 41b Statut der Landeshauptstadt Graz anonymisiert darzustellen. Daher werden in diesem Bericht keine Förderungen an einzelne natürliche oder juristische Person bis 5.000 Euro veröffentlicht.

Was unter den Begriff Kultur fällt
Was ist Kultur? Diese Frage fordert nicht nur Wissenschafter:innen in Bereichen wie Philosophie, Soziologie oder Geistesgeschichte, sondern beschäftigt auch Akteur:innen in Kulturinitiativen und Kulturbetrieben sowie das Publikum. Die Beantwortung dieser Frage ist jedoch stark von persönlichen Einstellungen geprägt und eine allgemeingültige Definition gibt es nicht – vor allem auch deshalb nicht, da der Begriff einem stetigen Wandel unterworfen ist. Will man jedoch über öffentliche Aktivitäten im Bereich Kultur berichten oder Kulturausgaben über einen längeren Zeitraum, mit anderen Gebietskörperschaften oder international vergleichen, ist ein einheitliches Verständnis in Form eines klaren Definitionsrahmens erforderlich.

Die LIKUS-Systematik
LIKUS (Länder-Initiative KUltur-Statistik) ist der österreichweite Standard auf Basis 16 einheitlicher spartenbezogener und spartenübergreifender Kategorien. Auf diesen Definitionsrahmen haben sich die Bundesländer und der Bund 1995 gemeinsam geeinigt: Er beruht auf dem internationalen Rahmen für Kulturstatistik der UNESCO. Die 16 Kategorien können in fünf übergeordnete spartenbezogene Domänen und eine spartenübergreifende Domäne zusammengefasst werden.

Ein wichtiges Merkmal ist, dass die LIKUS-Systematik von Verwaltungsstrukturen unabhängig ist. Sie geht über den Tätigkeitsbereich des Kulturamts hinaus und bezieht Kulturausgaben anderer Abteilungen mit ein.

In der Stadt Graz sind für diesen Bericht daher die gesamten Ausgaben des Kulturamts erfasst sowie kulturbezogene Ausgaben der Finanzdirektion, der Abteilung für Bildung und Integration, des Bürgermeisteramts, der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung und des Sozialamts.

Im Jahr 2021 wurden 74,9 Prozent der Ausgaben für Kunst und Kultur über das Kulturamt, 21,8 Prozent über die Finanzdirektion und 1,5 Prozent über die Stadtbaudirektion abgewickelt. Die übrigen 1,7 Prozent sind auf das Bürgermeisteramt, die Abteilung für Bildung und Integration, die Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung und das Sozialamt aufgeteilt.

Wissenschaftsförderung
Über die Förderung von wissenschaftlichen Projekten wird in diesem Bericht berichtet, da die Wissenschaftsförderung im Kulturamt bearbeitet wird. Da die kulturbezogene Wissenschaft Teil der LIKUS-Systematik ist, wird der nicht kulturbezogenen Wissenschaft ein eigenes Kapitel gewidmet.

Gender Budgeting
2012 wurde das Gender Budgeting im Sinne der verfassungsrechtlichen Bestimmungen im Kunst- und Kulturbericht der Stadt Graz eingeführt. Dazu werden seither in den jeweiligen LIKUS-Kapiteln alle personenbezogenen Förderungen einer Gender-Analyse unterzogen und dargestellt.