Bildende Kunst (inkl. Fotografie), Design, Architektur



Bildende Kunst ist heute ein umfassender Bereich, der sich anhand eines erweiterten Kunstbegriffs definiert. In dieser Sparte sind daher nicht nur die klassischen bildnerischen Möglichkeiten wie Malerei und Bildhauerkunst subsummiert, sondern neben Design und Architektur u.a. auch das Feld der Fotografie sowie der vielfältige Bereich der Rauminstallationen miteingeschlossen, welcher gerade für die zeitgenössische Kunst immer prägender wird und auch die Möglichkeiten des öffentlichen Raumes zu nützen weiß.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf zeitgenössischen innovativen Projekten, wobei die Idee und das Konzept im Vordergrund stehen. Die Beurteilungen erfolgen im Bewusstsein, dass in der heutigen Praxis des "cross overs" eine Sparteneinteilung immer schwieriger wird und deshalb die Grenzen vor allem zu den Bereichen "medienkünstlerische Praxis" und "Spartenübergreifendes" immer mehr verwischen.
Der Förderbereich hat insgesamt, wie auch die Grazer Evaluation 2003 gezeigt hat, mit wenigen, aber profilierten Institutionen vom Anspruch und der professionellen Durchführung her das höchste Niveau aller Grazer Förderungsbereiche und kann ohne Scheu mit internationalen Institutionen verglichen werden.

Nicht nur die großen, hauptsächlich vom Bund und Land finanzierten Institutionen wie z.B. das Department Kunst des Landesmuseums Joanneum (Kunsthaus, Alte Galerie, Neue Galerie, Künstlerhaus), welches von der Stadt mitfinanziert wird, haben - vor allem seit dem Kulturhauptstadtjahr 2003 - eine große Wirkung nach außen, sondern vor allem die "freie Szene" hat in den letzten Jahrzehnten durch engagierte Experimentierfreudigkeit zahlreiche regional und überregional vernetzte Impulse gesetzt, die das Image der Stadt Graz positiv mitprägten.

Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Projektgruppen, Künstler:innengemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen im bildnerischen Bereich oder im Bereich der Architektur oder auch ein Einzelprojekt von Künstler:innen zu fördern. Ebenso besteht die Möglichkeit, um Katalog- oder Atelierförderung anzusuchen.

Termine 2024


Die Fachbeiratssitzungen 2024 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2024 einzureichen.

SERVICE für Initiativen, die um Jahresförderungen für das Jahr 2025 ansuchen, bzw. für Projekte, die im ersten Quartal 2025 stattfinden – Einreichung bereits bis 15.9.2024 für 2025 möglich!

Um Anträge auf Jahresförderung für das Kalenderjahr 2025, bzw. Projektförderungen für Projekte, die im ersten Quartal stattfinden, rascher abwickeln zu können, wird Antragsteller:innen das Service geboten, ihre Anträge bereits bis zum - aus diesem Grund verlängerten - Einreichtermin 15.9.2024 einreichen zu können. Damit können diese Anträge bereits bis Ende des Jahres 2024 für das Jahr 2025 vorbewertet und bei Zusage bereits in den ersten Monaten des Jahres 2025 im Stadtsenat bewilligt werden. Voraussetzung für die damit verbundene, raschere Auszahlung ist das Einlangen der Verwendungsnachweise für die Förderungen 2024. Erst nach Bestätigung der Abrechnung 2024 ist bekanntlich eine Auszahlung für 2025 möglich.

Für jene, die diesen Einreichtermin nicht schaffen, gilt wie immer der erste Einreichtermin im Jänner 2025.

Wenn Förderungsanträge zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Gerne erhalten die Förderungswerber:innen bei der Kulturamtsleitung mündlich die Auskunft über die Details der inhaltlichen Vorbewertungen durch den Fachbeirat. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in den Förderungsrichtlinien genannten Förderungsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.

Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.


KONTAKT:
Maga Bettina Messner
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4921
e-mail: bettina.messner@stadt.graz.at

ABTEILUNGSLEITER
Michael A. Grossmann
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4900
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at

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